
Kontakt
Roland Kronschnabl
Nikolastraße 12 d
94032 Passau
T +49 851 5606-122
Fax 0851 5606-160
r.kronschnabl@diakonie-passau.de
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Kathrin Heller
Landshuter Straße 52
84307 Eggenfelden
T +49 151 17481538
F +49 851 5606-160
k.heller@diakonie-passau.de
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Gefördert von

Soziale Beratung
Die Kirchliche Allgemeine Sozialarbeit (KASA) ist eine erste Anlaufstelle für Menschen in persönlichen, familiären oder sozialen Krisensituationen und Notlagen aller Art.

Was wir machen
Ordnen helfen
… wenn der Überblick über die eigene Situation verloren gegangen ist, z.B. weil
- gerade alles zu viel ist,
- Sie Angst haben, Ihre Briefe zu öffnen,
- Sie die Briefe der Ämter nicht verstehen,
- …
Informieren
… zu Sozialleistungen und gesetzlichen Ansprüchen, z.B.
- Bürgergeld (früher: „Hartz IV“)
- Wohngeld
- Kinderzuschlag
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- …
Unterstützen
… bei den notwendigen Schritten, z.B.
- Verstehen von Anträgen und Formularen
- Informationen zu den benötigten Unterlagen
- Klären von Problemen mit Ämtern und Behörden (Jobcenter, Sozialamt, …), wenn nötig durch Widersprüche
- …
Vermitteln
… zu anderen Fachdiensten und Hilfsangeboten, z.B.
- Schuldner- und Insolvenzberatung
- Suchtberatung
- Ehe-, Familien- und Lebensberatung
- Beratungsstelle für psychische Gesundheit
- Schutzhäuser für Frauen, Männer und Kinder
- …
Was wir NICHT machen
- Gesetzliche Betreuung
- Gerichtsverfahren
Häufig gestellte Fragen
Damit wir genug Zeit haben, machen wir Termine. Deshalb ist der erste Schritt die Kontaktaufnahme.
- Kontaktaufnahme:
Sie können telefonisch oder schriftlich einen Termin vereinbaren. Die Kontaktdaten finden Sie in der Kontaktspalte bei der jeweiligen Stadt. - Erstgespräch:
Beim ersten Termin besprechen wir Ihre Situation und Ihre Fragen. Gemeinsam überlegen wir, was als erstes bearbeitet werden muss und was die nächsten Schritte sind. Wenn es kein sehr komplexes Anliegen ist, können wir es vielleicht direkt schon klären. Meistens braucht es aber mindestens noch einen weiteren Termin. - Folgetermin(e):
Meist wird der nächste Termin schon direkt beim Erstgespräch vereinbart. Es kann aber auch sein, dass sie zum Beispiel erst noch auf Post warten müssen. Da ist es sinnvoller, wenn Sie sich melden, sobald Sie die haben.
Grundsätzlich ja.
Das heißt, dass Sie uns für die Dauer des Gesprächs von der Schweigepflicht gegenüber Ihrer Begleitung entbinden.
Das heißt auch: Die Person hört und sieht alles, was wir besprechen. Das können auch sehr persönliche Dinge sein.
Überlegen Sie sich daher bitte gut, ob Sie das möchten. Auch während der Beratung können Sie sagen, dass die andere Person den Raum verlassen soll. Das fällt vielen Leuten aber schwer.
Ja. Wir machen auch Hausbesuche, wenn es notwendig ist.
Bitte sprechen Sie das bei der Terminvereinbarung an.
Das hängt vom Thema ab.
Wenn Sie ein konkretes Anliegen haben, erklären Sie uns das am besten schon bei der Terminvereinbarung. Dann können wir Ihnen vielleicht schon sagen, was Sie alles mitbringen müssen.
Wenn wir beispielsweise berechnen sollen, ob Ihnen staatliche Leistungen zustehen, brauchen wir alle Dokumente zu Einkommen, Vermögen und Ausgaben, also z.B.
- Gehalts-/ Lohnabrechnungen
- Versicherungen
- Kontoauszüge
- Mietvertrag (oder bei Eigentum: Betriebskosten), etc.
- ggf. Kindergeldbescheid, Unterhaltstitel
- ggf. Bescheide zu Beihilfen, Renten etc.
Wenn Sie gerade selbst nicht wissen, wo Sie anfangen sollen, bringen Sie einfach mal alles mit, was Ihnen Probleme bereitet. Wir klären dann im Erstgespräch, was wir als erstes bearbeiten müssen.
Nein.
Diese Information ist vertraulich.
Das heißt: Wir erzählen niemandem, dass Sie bei uns einen Termin haben. Wenn Sie das möchten, können wir es aber bestätigen.
Nein.
Alles, was Sie uns anvertrauen, ist vertraulich.
Das heißt: Wir erzählen nichts weiter. Das gilt auch für Partner/Partnerinnen, Familie und Freunde.
Umgekehrt heißt das auch, dass wir Ihnen nicht sagen können, was andere Personen mit uns besprochen haben. Etwas anderes ist es, wenn Sie es uns ausdrücklich erlauben, Informationen weiterzugeben. Oder wenn es eine gesetzliche Grundlage gibt, z.B. eine gesetzliche Betreuung.
In diesem Fall können Sie beim Jugendamt einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss stellen.
Wenn Ihr Einkommen unter dem Existenzminimum liegt, ist auch ein Antrag auf Bürgergeld (früher „Hartz IV“) beim Jobcenter sinnvoll.
Damit ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden kann, muss ein Grad der Behinderung von 50 vorliegen.
Am besten sprechen Sie mit Ihrem Hausarzt, bevor Sie einen Antrag stellen. Er kann einschätzen, ob ihre Behinderung ausreicht.
Wenn die Chancen gut stehen, können sie den Antrag entweder beim Versicherungsamt ihrer Gemeinde oder direkt beim Versorgungsamt stellen.
Vorteile, sogenannte Nachteilsausgleiche, hängen davon ab, welchen Grad der Behinderung und welche Merkzeichen Sie bekommen. Eine Übersicht finden Sie auch auf der oben verlinkten Internetseite des Versorgungsamts.
Wenn es um die Überprüfung oder die Erklärung von Bescheiden geht, können Sie gerne zu uns kommen.
Wenn wir Ihnen nicht weiterhelfen können, verweisen wir Sie an die entsprechende Stelle weiter.
Da gibt es verschiedene Möglichkeiten, je nachdem, wie viel Einkommen Sie haben.
Möglich sind
- Wohngeld (= Zuschuss zu den Wohnkosten) oder
- Bürgergeld (= früher „Hartz IV“, beim Jobcenter) für erwerbsfähige Personen oder
- Sozialhilfe/Grundsicherung (Sozialamt) für nicht erwerbsfähige Personen oder Rentner.
Für Schüler/Studierende sind BAB bzw. BAFöG denkbar. Welche Leistung für Sie in Frage kommt, klären wir am besten in einem Beratungsgespräch.
Wenn Sie überschuldet sind, die Ratenzahlungen Sie erdrücken und fast nichts mehr zum Leben bleibt, ist der Gang zu einer Schuldner-/Insolvenzberatungsstelle die beste Entscheidung.
Es ist ratsam, Ihr Konto in ein Pfändungsschutzkonto („P-Konto“) umwandeln zu lassen. Das können Sie jederzeit bei Ihrer Bank machen lassen.
Damit ist zumindest ein Basisbetrag auf ihrem Konto vor einer Pfändung geschützt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der geschützte Basisbetrag auf dem Pfändungsschutzkonto erhöht werden. Hierzu ist allerdings eine Bescheinigung von einer Schuldner-/Insolvenzberatung erforderlich.
Außerdem sollten Sie abklären, ob ein Antrag auf Bürgergeld sinnvoll ist, wenn Ihr Lohn/Gehalt auch ohne die Schulden nur knapp zum Leben reicht. Wir schauen gerne, welche Ansprüche Sie haben und wo ein Antrag sinnvoll ist.
Wenn Arbeitslosengeld I oder Krankengeld zu gering sind, um ihre Lebenshaltungskosten zu decken, können Sie einen Antrag auf Bürgergeld (früher „Hartz IV“) beim Jobcenter stellen.
Wenn Sie sich nicht sicher sind oder wenn Sie wissen möchten, wie viel Sie bekommen würden, können Sie gerne in die Beratung kommen.
Für Kinder zahlt die Krankenkasse die Brille. Erwachsene müssen die Brille leider selbst bezahlen.
Dabei ist es egal, wie viel Sie verdienen oder ob Sie Sozialleistungen (Grundsicherung, Bürgergeld) bekommen. In diesem Fall bleibt nur noch der Weg über eine Stiftung. Wir können Ihnen helfen einen entsprechenden Antrag bei einer Stiftung zu stellen und den hierfür oft nötigen Sozialbericht erstellen.
Wenn ihr Einkommen zu niedrig ist, kann es sein, dass Sie Anspruch auf einen Zuschuss vom Jobcenter oder Sozialamt haben.
In einem Beratungsgespräch können wir abklären, ob sie ergänzende Hilfen beantragen können.
Eventuell haben Sie einen Anspruch auf einen Zuschuss für Erstausstattung vom Jobcenter/Sozialamt oder können dort ein Darlehen beantragen.
In einem Beratungsgespräch können wir klären, ob ein Antrag sinnvoll ist. Wenn nicht, können wir versuchen, andere Hilfen zu bekommen, z.B. über einen Antrag bei einer Stiftung.
Bitte melden Sie sich schnellstmöglich bei einer Beratungsstelle.
Es ist wichtig zu klären, wie Ihre Situation ist und wie Sie in die Notlage gekommen sind. Dann können wir schauen, wie wir Ihnen schnellstmöglich helfen können. Dann schauen wir gemeinsam, was getan werden muss, damit es nicht mehr so weit kommt.
Spenden helfen, nützen und spornen an!
Sie können die Arbeit der Diakonie Passau mit Ihrer Spende direkt unterstützen. Geben Sie bei Ihrer Überweisung bitte die vollständige Adresse und den Verwendungszweck an.
Sparkasse Passau
IBAN: DE19 7405 0000 0031 2729 09
BIC: BYLADEM1PAS
Kontoinhaber: Diakonie Passau gGmbH
So finden Sie uns
Bitte klären Sie bei der Terminvereinbarung, wo sich die Beratungsstelle befindet! Nicht alle sind in der Hauptgeschäftsstelle.
Die Zufahrt zur Geschäftsstelle ist an der Nikolastraße ausgeschildert. Folgen Sie der Auffahrt bis Sie links und rechts gelbe Gebäude sehen. Haus 12d befindet sich nun rechts von Ihnen.
Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Vom Hauptbahnhof aus erreichen Sie uns zu Fuß in ca. 15-20 Minuten. Alternativ können Sie mit dem Bus zum Zentralen Omnibusbahnhof weiterfahren. Von dort sind es noch ca. 10 Minuten zu gehen.
Fahrräder können direkt vor dem Haus 12d abgestellt werden.
Anreise mit dem Auto
Bitte beachten Sie, dass wir keine Gästeparkplätze vor dem Haus haben. Die nächstgelegenen (kostenpflichtigen!) Parkmöglichkeiten gibt es im Zentralparkhaus, ca. 5 Gehminuten entfernt.
Barrierefreiheit
Für Menschen mit Parkberechtigung steht ein Behindertenparkplatz direkt vor dem Haus zur Verfügung. Der Zugang zu Haus 12d ist stufenfrei möglich. Ein Aufzug ist vorhanden.
Wir sind für Sie da.
Diakonie Passau
Nikolastraße 12 d
94032 Passau
Tel.: 0851 5606-0
Fax: 0851 5606-160
geschaeftsstelle@diakonie-passau.de
Kommt her zu mir, alle, die ihr mühselig und beladen seid; ich will euch erquicken.“
Matthäus, 11,28