Kontakt

Interne Meldestelle

für die Diakonie in Südostbayern
mit der Diakonie Passau gGmbH

Schutz geben – Hinweisgeberschutz

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) dient dazu, offensichtliche Regelverstöße und Verdachtsmomente intern melden zu können, ohne negative Konsequenzen befürchten zu müssen.

Transparenz ist uns wichtig und steht für die Qualität unserer Arbeit, insbesondere auch im Umgang mit Regelverstößen und Verdachtsmomenten. Hier unterstützt uns das HinSchG als lernende Organisation beim Ziel, eine positive Fehlerkultur zu leben.

1. Welche Beschwerden und Verstöße können gemeldet werden?

Laut dem HinSchG betreffen Hinweise oder seriöse Verdachtsmomente Handlungen gegen geltendes Recht der Länder, des Bundes sowie der Europäischen Union (z. B. Straftaten, Steuerrecht, Datenschutz, Vergaberecht, Arbeitnehmerrechte) oder interne Regelungen wie Dienstvereinbarungen oder Verhaltensgrundsätze, die das Diakonische Werk Traunstein e.V., die Diakonie Service & Pflege gGmbH oder die D&B Team GmbH betreffen.

Gemeldet werden können ausschließlich Verstöße, die das Unternehmen betreffen oder im beruflichen Umfeld auftreten.

Beispiele sind:

  • Sexualisierte Gewalt, Diskriminierung
  • Mobbing
  • Gewalt oder Gewaltandrohung
  • Verstoß gegen Dienstvereinbarungen, Leitbild, Wertehaltung…
  • Unethisches Verhalten
  • Betrug, Unterschlagung, Untreue
  • Korruption (aktive und passive Bestechung)
  • Diebstahl
  • Konsum oder Handel mit Drogen
  • Sachbeschädigung

Für allgemeine Beschwerden und Verbesserungsvorschläge bitten wir Sie, sich an den jeweiligen Geschäftsbereichsleiter unserer einzelnen Dienststellen zu wenden.

2. Wer kann eine Meldung nach dem HinSchG abgeben?

Das deutsche HinSchG richtet sich primär an die Beschäftigten, d. h. insbesondere an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Darüber hinaus können Personen (z. B. Kooperationspartner, externe Dienstleister, Praktikanten, Ehrenamtliche…), die beruflich mit der Organisation in Kontakt stehen, eine Meldung machen.

Wenn Sie im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit bei uns Informationen über Verstöße erlangt oder einen konkreten Verdacht haben, können Sie sich an unsere interne Meldestelle wenden.

3. Wie kann eine Meldung erfolgen?

Zur Umsetzung des HinSchG haben wir eine unabhängige interne Meldestelle eingerichtet.

Als hinweisgebende Person besteht ein Wahlrecht bezüglich des Meldewegs. So kann ein interner oder externer Meldeweg genutzt werden. Aus Sicht des Gesetzgebers und aus Arbeitgebersicht ist es erstrebenswert, den internen Meldeweg bevorzugt zu nutzen, damit Sachverhalte, die Verbesserung eventueller Missstände oder die Meldung von Verstößen direkt bearbeitet werden können.

Interner Meldeweg

Zur Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes haben wir eine unabhängige, interne Meldestelle eingerichtet:

Telefon: +49 1525 9219995
meldestelle@diakonie-traunstein.del

Zudem ist eine Meldung über folgendes Formular möglich, das heruntergeladen, ausgefüllt und an die E-Mail-Adresse der Meldestelle gesandt werden kann:

Formular Meldung nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (PDF)

Auf Ersuchen der hinweisgebenden Person ist auch eine persönliche Entgegennahme einer Meldung möglich. In diesem Fall bitten wir um telefonische Kontaktaufnahme oder um Zusendung einer Terminanfrage per E-Mail.

Besteht der Wunsch, sich mit der hierfür beauftragten Person im Vorfeld einer Meldung zu beraten, ist dies ebenfalls möglich.

Externer Meldeweg

Als externe Meldestelle fungiert das Bundesamt für Justiz

Bei einem Verdacht auf oder Vorfällen von sexualisierter Gewalt besteht die Möglichkeit, sich an die Meldestelle der Diakonie Bayern zu wenden.

4. Welchen Schutz habe ich als Hinweisgeber?

Das Gesetz schützt die Identität der hinweisgebenden Person. Außerdem wird die hinweisgebende Person vor Repressalien (z. B. Abmahnung, Kündigung) geschützt.

Die interne Meldestelle ist organisatorisch unabhängig, um sicherzustellen, dass nur die mit der Bearbeitung der Meldung beauftragten Personen auf die abgegebene Meldung Zugriff haben.

Die Meldestelle wahrt die Vertraulichkeit der Identität:

  • der hinweisgebenden Person
  • der Personen, die die hinweisgebende Person bei der Meldung unterstützen
  • der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind und
  • der sonstigen in der Meldung genannten Personen.

Strafverfolgungsorgane oder Gerichte können die Offenlegung der Identität der meldenden Person fordern.

Alle Meldungen haben wahrheitsgemäß und nach bestem Wissen und Gewissen zu erfolgen.

Keinen Identitätsschutz gibt es für Personen, die vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche Informationen über Verstöße weitergeben oder gemeldete Informationen durch eine Straftat erworben haben. Keinen Schutz gibt es zudem, wenn die hinweisgebende Person sich direkt mit einer Offenlegung an die Öffentlichkeit wendet.

5. Was passiert nach einer Meldung?

Eingehende Meldungen werden durch die interne Meldestelle spätestens nach sieben Tagen bestätigt.

Anschließend wird der gemeldete Hinweis geprüft und bearbeitet. Unter Umständen ist es erforderlich, im Rahmen der Untersuchung und Klärung des Sachverhalts nochmals auf den/die Hinweisgeber/in zuzukommen, um etwaige Fragen zu klären. Daher ist es wichtig, dass sich die meldende Person dazu bereit erklärt.

Spätestens nach drei Monaten wird die hinweisgebende Person über die weiteren Schritte und Folgemaßnahmen informiert.

6. Kann ich auch eine anonyme Meldung machen?

Vorrangig bearbeitet werden nicht-anonyme Meldungen, obgleich auch anonymen Meldungen nachgegangen wird, sofern eine Bearbeitung ohne Rückfrage möglich ist.

Das HinSchG kann seine volle Schutzwirkung nur entfalten, wenn die hinweisgebende Person bekannt ist. Daher baut das gesamte Gesetz darauf auf, dass sich die hinweisgebende Person identifiziert.

Bei anonymen Meldungen sind keine Rückmeldungen und Rückfragen möglich, was die Klärung des Sachverhalts erschwert. Folgemaßnahmen und Schutz vor Repressalien können zudem nicht umsetzt werden.

7. Wie wird meine Meldung datenschutzrechtlich behandelt?

Die Tätigkeit der internen Meldestelle unterliegt den maßgeblichen datenschutzrechtlichen Bestimmungen und dem Gebot der Vertraulichkeit. Vertraulichkeit wird der/dem Hinweisgeber/in zugesichert.

Spenden

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Sie können die Arbeit der Diakonie Passau mit Ihrer Spende direkt unterstützen. Geben Sie bei Ihrer Überweisung bitte die vollständige Adresse und den Verwendungszweck an.

Sparkasse Passau
IBAN: DE19 7405 0000 0031 2729 09
BIC: BYLADEM1PAS
Kontoinhaber: Diakonie Passau gGmbH

Anfahrt

So finden Sie uns

Bitte klären Sie bei der Terminvereinbarung, wo sich die Beratungsstelle befindet! Nicht alle sind in der Hauptgeschäftsstelle.

Die Zufahrt zur Geschäftsstelle ist an der Nikolastraße ausgeschildert. Folgen Sie der Auffahrt bis Sie links und rechts gelbe Gebäude sehen. Haus 12d befindet sich nun rechts von Ihnen.

Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Vom Hauptbahnhof aus erreichen Sie uns zu Fuß in ca. 15-20 Minuten. Alternativ können Sie mit dem Bus zum Zentralen Omnibusbahnhof weiterfahren. Von dort sind es noch ca. 10 Minuten zu gehen.

Fahrräder können direkt vor dem Haus 12d abgestellt werden.

Anreise mit dem Auto
Bitte beachten Sie, dass wir keine Gästeparkplätze vor dem Haus haben. Die nächstgelegenen (kostenpflichtigen!) Parkmöglichkeiten gibt es im Zentralparkhaus, ca. 5 Gehminuten entfernt.

Barrierefreiheit
Für Menschen mit Parkberechtigung steht ein Behindertenparkplatz direkt vor dem Haus zur Verfügung. Der Zugang zu Haus 12d ist stufenfrei möglich. Ein Aufzug ist vorhanden.

Kontakt

Wir sind für Sie da.

Diakonie Passau

Nikolastraße 12 d
94032 Passau

Tel.: 0851 5606-0
Fax: 0851 5606-160
geschaeftsstelle@diakonie-passau.de

Kommt her zu mir, alle, die ihr mühselig und beladen seid; ich will euch erquicken.

Matthäus, 11,28