

Menschen in unterschiedlichen Lebenssituationen haben oft Probleme, den Alltag zu bewältigen, die notwendigen Anträge zu stellen oder das Leben im Allgemeinen zu meistern. Es kann dann beim zuständigen Amtsgericht eine Betreuung angeregt werden. Dies können Angehörige tun oder auch der Hausarzt. Mit der betroffenen Person wird dann geklärt, ob er eine Unterstützung wünscht, welche Aufgabenkreise die Betreuung umfassen und wer gegebenenfalls diese übernehmen soll.
Es wird vom Betreuungsgericht ein Betreuer ausgewählt, dieser erhält einen sog. Betreuerausweis mit den Aufgabenkreisen. Damit kann er für den Betreuten tätig werden. Wichtig dabei ist: Im Vordergrund stehen die Wünsche und Anliegen des Betreuten.
Es wird vom Betreuungsgericht ein Betreuer ausgewählt, dieser erhält einen sog. Betreuerausweis mit den Aufgabenkreisen. Damit kann er für den Betreuten tätig werden. Wichtig dabei ist: Im Vordergrund stehen die Wünsche und Anliegen des Betreuten.

Der Betreute ist nicht entmündigt. In Absprache mit dem Betreuer kann er seine Rechtsgeschäfte tätigen soweit nicht ein Einwilligungsvorbehalt vorliegt. Wichtig ist, dass der Betreuer mit dem Betreuten in regelmäßigen Gesprächen alle Anliegen klärt und die Unterstützung gibt, die benötigt wird.

- Antragstellung bei Rententräger, Jobcenter, Bezirk
- Unterstützung bei Wohnungssuche oder Arbeitsaufnahme
- Kontrolle der finanziellen Situation
- Planung und Organisation von Anschaffungen
- Unterstützung in gesundheitlichen Angelegenheiten
- Und vieles mehr.

- Wir führen die Betreuungen, die uns vom Betreuungsgericht übermittelt werden. Wir sind verpflichtet, jährlich einen Bericht über die Betreuung zu erstellen und die Verwaltung des Vermögens darzulegen.
- Wir sind verpflichtet, alle Akten der geführten Betreuungen aufzubewahren.
- Zudem beraten wir bei allen Fragen rund um Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht.
Kommen Sie auf uns zu, wir beraten Sie gerne!
Sabine Aschenbrenner
Abteilungsleitung Soziale Dienste
0851/5606-126
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Hier erhalten Sie die Broschüre „Vorsorge für Unfall Krankheit Alter“ des BSMdJ als PDF-Datei.
